Die Grenzen für die Kleinunternehmerregelung zur Umsatzsteuer wurden ab dem Kalenderjahr 2020 von bisher 17.500,00 € auf nun 22.000,00 € Jahresumsatz erhöht. Die Option zur Regelbesteuerung besteht weiterhin.
Die Grenzen für die Kleinunternehmerregelung zur Umsatzsteuer wurden ab dem Kalenderjahr 2020 von bisher 17.500,00 € auf nun 22.000,00 € Jahresumsatz erhöht. Die Option zur Regelbesteuerung besteht weiterhin.